Personalratswahlen am 4. und 5. Mai 2021
19. April: Wahlvorschläge aushängen
In allen Dienststellen des Landes Hessen müssen spätestens am 19. April 2021 die Wahlvorschläge ausgehängt sein, so dass sich die Wahlberechtigten informieren können, welche Personen oder Listen für die örtlichen Personalräte der Schulen, Studienseminare, Schulämter oder Hochschulen und für die Gesamt- und Hauptpersonalräte zur Wahl stehen.
Unmittelbar nach der Bekanntmachung der Wahlvorschläge kann der Wahlvorstand die Stimmzettel für die Wahl des örtlichen Personalrats und die Unterlagen für die Briefwahl vorbereiten.