Wozu braucht man eigentlich Personalräte?

Stellt euch vor, es sind Personalratswahlen und niemand wird gewählt...
Um einer Antwort auf diese, sicherlich salopp formulierte Frage näher zu kommen, stelle man sich doch einfach einmal vor: Was wären die Folgen, wenn ein Kollegium gegenüber der „Dienststellenleitung“ nicht durch einen Personalrat vertreten wird?

  • Es gäbe keine Interessenvertretung, die sich mit der Schulleitung auf Augenhöhe und vertrauensvoll austauschen und - falls nötig – mit dieser verhandeln könnte. 
  • Es gibt keine Kontrolle, ob alle wichtigen Informationen an das Kollegium weitergeben werden.
  • Niemand müsste bei Versetzungen, der Besetzung von Funktionsstellen oder bei einer Veränderung der Arbeitszeitstruktur eingebunden werden. 
  • Niemand erführe etwas über die personelle Versorgung und den Fachbedarf der Schule. 
  • Jede und jeder Beschäftigte müsste ihre/ seine Belange und Wünsche allein und individuell mit der Leitung verhandeln. Bei Beschwerden oder Auseinandersetzungen wären alle auf sich allein gestellt. 
    Keine schönen Aussichten.…

Flyer: Personalräte im Streik

Für die GEW Hessen steht daher fest:

  • Kollegien brauchen kompetente Personalräte, die aktiv darüber wachen, „dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ und „jede Benachteiligung unterbleibt“, so wie es im § 62 Abs. 4 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) formuliert ist.
  • Kollegien brauchen kompetente Personalräte, die aufmerksam darauf achten, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
  • Kollegien brauchen engagierte Personalräte, die daran mitwirken wollen, dass die vielfältigen Fragestellungen im Arbeitsalltag im Interesse der Kolleginnen und Kollegen konstruktiv gelöst werden, selbst wenn dies auch gelegentlich zu einem Konflikt führen könnte.

Personalräte sind an Schulen und Studienseminaren für ein demokratisches Bildungssystem unverzichtbar!

Sie erhalten umfängliche Informationen, z.B. zur personellen Versorgungslage der Schule, dem daraus resultierenden Fachbedarf oder über die geplanten Stellenzuweisungen.
Sie erhalten aktuelle Informationen über Veränderungen im Arbeits- und Beamtenrecht, im Schulrecht, bei Erlassen oder Verordnungen.

Sie sind zum Beispiel in der Mitbestimmung bei …
• Versetzungen in einem anderen Schulamtsbezirk.
• der Besetzung von Funktionsstellen.
• Einstellungen.
• Eingruppierung von Tarifbeschäftigten.
• Gestaltung der Arbeitszeiten.
• Datenschutzrelevanten Fragestellungen.

Personalräte vertreten die Interessen von Kolleg:innen unter anderem ...

  • beim Unterrichteinsatz von Lehrkräften in Teilzeit.
  • bei Gestaltung der Arbeitszeit von sozialpädagogischen Fachkräften und UBUS-Kräften.
  • bei der Vereinbarung von Beruf und Familie.
  • durch die Weiterleitung und Durchsetzung von Anregungen und Beschwerden aus dem Kollegium.
  • mit einer Schwerbehinderung.
  • im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
  • bei der Einhaltung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Personalräte können ...

  • bei Konflikten vermitteln.
  • Dienstvereinbarungen abschließen.
  • Personalversammlungen durchführen.

Personalräte können auf die Unterstützung durch die GEW Hessen setzen!

  • Schulungs- und Fortbildungsangebote
  • Unterstützung durch die Mitglieder der GEW-Fraktionen in den Gesamtpersonalräten (GPRS) und dem Hauptpersonalrat (HPRS).