Terminfahrplan 2021 für örtliche Personalräte

Neu: Für Personalratswahl am 4. und 5. Mai 2021

Wann?

Was ist zu tun?

Spätestens bis 18.12.2020

Örtliche Personalräte bestellen ÖWV

bis 15.1.2021

1. Sitzung des ÖWV (Konstituierende Sitzung)

Bekanntgabe der Mitglieder des ÖWV und der Fristen für die Vorabstimmungen (§ 1 Abs.3, § 4 WO) durch Aushang in den Dienststellen und Mitteilung der Mitglieder des ÖWV mit E-Mail-Adressen an GWV

Aushang der Bekanntmachungen über die Zusammensetzung des Hauptwahlwahlvorstands (HWV) und des jeweiligen Gesamtwahlvorstands (GWV)

bis 22.1.2021

ÖWV:

Erstellung der Wählerliste mit Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten, getrennt nach Arbeitnehmern und Beamten und männlich/weiblich, wobei eintretende Änderungen zum 1.2. nach Möglichkeit bereits zu berücksichtigen sind

Meldung der Wahlberechtigten (Arbeitnehmer/Beamte; Männer/Frauen; LiV) auf dem Formblatt an den zuständigen GWV

29.1.2021

Ablauf der Frist für die Vorabstimmungen (bei Aushang der Bekanntgabe der Mitglieder am 15.1.2021)

bis 26.2.2021

2. Sitzung des ÖWV

Erstellung des Wahlausschreibens für den örtlichen Personalrat durch den ÖWV (aktualisierte Ausfüllhilfe in dieser Ergänzung zum Wahlhandbuch Seite 18).

Aushang der Wahlausschreiben des HWV, GWV und des ÖWV in den Dienststellen

Auslage der Wählerliste und des HPVG mit Wahlordnung in den Dienststellen

5.3.2021

Ende der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste (bei Aushang am 26.2.2021)

16.3.2021

Fristablauf für die Wahlvorschläge (18 Kalendertage nach Erlass des Wahlausschreibens) um Mitternacht

17.3.2021

3. Sitzung des ÖWV

Feststellung der gültigen Wahlvorschläge (§ 10 WO), ggf. Aushang gemäß § 11 WO

Im Fall von Mängeln Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 10 Abs. 5 und 6 WO

Liegt kein Wahlvorschlag vor Festlegung einer Nachfrist (§ 11 WO)

23.3.2021

Fristablauf zur Mängelbeseitigung (sofern Mängelliste am 17.3.2020 zugestellt)

Ende der Nachfrist gemäß § 11 WO

23.3.2021

Bedarfssitzung des ÖWV zur endgültigen Feststellung der gültigen Wahlvorschläge im Fall von Mängeln bzw. der Notwendigkeit einer Nachfrist

1.4.2021
bis spätestens 19.4.2021

Aushang der gültigen Wahlvorschläge für die Wahlen zum HPRLL, GPRLL und ÖPR: Die Aushänge für die Wahl des HPRLL und des jeweiligen GPRLL gehen den Schulen in den Osterferien zu.

Der Aushang muss deshalb am ersten Schultag nach den Osterferien erfolgen (Montag, 19.4.2021)

Druck der Stimmzettel für die Wahlen zum ÖPR

Vorbereitung der Briefwahlunterlagen

Vorbereitung der Wahl

4.5. und 5.5.2021

Personalratswahlen

5.5.2021
ab 14 Uhr

Schließung der Wahllokale am 5.5.2021 um 14 Uhr

4. Sitzung des ÖWV

Auszählung der Stimmen der Beamtinnen und Beamten zur Wahl des GPRLL und des HPRLL ab 14 Uhr

Sofortige Weiterleitung der Ergebnisse der Wahlen der Beamtinnen und Beamten und der Stimmzettel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum GPRLL und zum HPRLL an den GWV

Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahlen  zum ÖPR, Erstellung der Wahlniederschrift, Benachrichtigung der Gewählten (§§ 20, 21 WO)

spätestens bis 12.5.2021

Einladung zur konstituierenden Sitzung des örtlichen Personalrats 

spätestens bis 2.6.2021

Aushang aller Wahlergebnisse (ÖPR, GPRLL, HPRLL) in den Schulen und Studienseminaren durch den ÖWV

19.5.2021

Letzter Tag der Wahlanfechtungsfrist der Wahlen zum ÖPR bei Aushang der Wahlergebnisse am 5.5.2021, ansonsten 14 Tage nach Bekanntmachung (§ 22 HPVG)